Deine finanzielle Sicherheit im Mutterschutz.

Mutterschaftsgeld einfach erklärt.

Alles Wichtige zu Anspruch, Antrag, Krankenkasse und Mutterschutzfrist – verständlich, aktuell und Schritt für Schritt für Dich aufbereitet.

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Schwangere Frau in einem hellen Wohnraum

Anspruch einfach erklärt

Wer bekommt Mutterschaftsgeld?

Entscheidend sind vor allem deine berufliche Situation und deine Krankenversicherung. Hier siehst du auf einen Blick, welche Stelle für dich zuständig sein kann.

Gesetzliche Krankenkasse

Du bist angestellt und gesetzlich versichert

Dann übernimmt in der Regel deine Krankenkasse das Mutterschaftsgeld.

  • Du bist Arbeitnehmerin oder Angestellte.
  • Du befindest dich in einer vergüteten betrieblichen Ausbildung.
  • Du absolvierst ein vergütetes Praktikum oder einen Freiwilligendienst.
  • Du bist in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt.
  • Während der Mutterschutzfrist fällt dein Arbeitsentgelt ganz oder teilweise weg.
Deine mögliche Leistung Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Liegt dein durchschnittliches tägliches Netto darüber, kann dein Arbeitgeber die Differenz ausgleichen.

Bundesamt für Soziale Sicherung

Du bist familienversichert oder privat versichert

Bist du nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kann stattdessen das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig sein.

  • Zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist bist du privat krankenversichert oder über eine andere Person familienversichert.
  • Bei einer Fehlgeburt ist deine Versicherungsart am Tag der Fehlgeburt entscheidend.
  • Zu Beginn der Schutzfrist besteht ein Beschäftigungsverhältnis.
  • Dazu kann auch eine geringfügige Beschäftigung beziehungsweise ein Minijob gehören.
  • Wegen der Schutzfrist erhältst du dein gewöhnliches Arbeitsentgelt nicht vollständig.
  • Ein Anspruch kann ebenfalls bestehen, wenn dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung mit behördlicher Zustimmung beendet hat.
Deine mögliche Leistung Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt bei erfüllten Voraussetzungen einmalig insgesamt höchstens 210 Euro. Zusätzlich kann ein Arbeitgeberzuschuss bestehen.

Versicherungstarif prüfen

Du arbeitest selbstständig

Als Selbstständige hängt dein Anspruch vor allem davon ab, welchen Versicherungsschutz du vereinbart hast.

  • Freiwillig gesetzlich versichert: Mutterschaftsgeld kann infrage kommen, wenn deine Versicherung einen Krankengeldanspruch enthält.
  • Ohne vereinbarten Krankengeldanspruch besteht aus der selbstständigen Tätigkeit normalerweise kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.
  • Privat versichert: Prüfe, ob dein Tarif ein Krankentagegeld oder eine vergleichbare Leistung vorsieht.
  • Achte dabei auf Wartezeiten, Ausschlüsse und die vereinbarte Leistungshöhe.
Wichtig für dich Privat versicherte Selbstständige erhalten nicht allein wegen ihrer Versicherung automatisch die einmalige BAS-Leistung. Diese setzt grundsätzlich ein Beschäftigungsverhältnis voraus.

Bitte beachte: Diese Übersicht gibt dir eine erste Orientierung. Ob du tatsächlich Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss bekommst, prüft die zuständige Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung anhand deiner persönlichen Situation.