Anspruch
Wer bekommt Mutterschaftsgeld?
Berufstätige Frauen mit eigener gesetzlicher Krankenversicherung beantragen Mutterschaftsgeld meist bei ihrer Krankenkasse.
Finanzielle Sicherheit im Mutterschutz
Du bist schwanger und möchtest wissen, ob du Mutterschaftsgeld bekommst, wie hoch die Zahlung ausfällt und wo du den Antrag stellst? Diese Seite führt dich Schritt für Schritt durch Anspruch, Krankenkasse, BAS, Arbeitgeberzuschuss, Unterlagen und Hilfen bei wenig Einkommen.
Schnellcheck
Wähle die Situation aus, die am ehesten zu dir passt. Der Schnellcheck ersetzt keine verbindliche Prüfung, hilft dir aber, den richtigen Antrag vorzubereiten.
Es kommt vor allem darauf an, wie du krankenversichert bist und ob ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Informationen zum Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld soll dein Einkommen während der Mutterschutzfrist absichern. Zuständigkeit und Höhe hängen vor allem von deiner Krankenversicherung und deiner Arbeitssituation ab.
Anspruch
Berufstätige Frauen mit eigener gesetzlicher Krankenversicherung beantragen Mutterschaftsgeld meist bei ihrer Krankenkasse.
Schutzfrist
In der Regel für sechs Wochen vor der Geburt, den Entbindungstag und acht Wochen nach der Geburt.
Höhe
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Tag. Dein Arbeitgeber kann die Differenz zum durchschnittlichen Netto zahlen.
BAS
Wenn du nicht selbst gesetzlich versichert bist, aber beschäftigt bist, kann das BAS zuständig sein.
Mini-Rechner
Der Rechner ist bewusst einfach gehalten. Er zeigt dir, wie sich der Krankenkassenanteil und ein möglicher Arbeitgeberzuschuss ungefähr aufteilen können.
Grundlage ist vereinfacht dein durchschnittliches monatliches Netto aus den letzten drei abgerechneten Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist.
Hinweis: Das ist keine verbindliche Berechnung. Einmalzahlungen, mehrere Arbeitgeber, Elternzeit, Teilzeit oder Sonderfälle können das Ergebnis verändern.
Antrag einfach erklärt
Sobald du die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin erhalten hast, kannst du deinen Antrag vorbereiten. Viele Krankenkassen ermöglichen die Einreichung online, per App oder per Post.
Vorbereitung
Für deinen Mutterschaftsgeld-Antrag brauchst du eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin. Dieses Dokument bekommst du von deiner Ärztin, deinem Arzt oder deiner Hebamme.
Vor der Geburt
Nach Eingang deiner Unterlagen prüft die Krankenkasse deinen Anspruch. Die Entgeltdaten werden häufig direkt vom Arbeitgeber übermittelt. Danach wird die Zahlung für die Zeit vor der Geburt berechnet.
Nach der Geburt
Nach der Geburt reichst du die Geburtsurkunde oder die passende Bescheinigung für die Krankenkasse ein. Bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder einer festgestellten Behinderung können zusätzliche Nachweise wichtig sein.
Abschluss
Sobald alle Unterlagen vorliegen, berechnet die Krankenkasse den Anspruch für die Zeit nach der Geburt. Dabei werden der tatsächliche Geburtstermin und mögliche Verlängerungen berücksichtigt.
Unterlagen-Checkliste
Hake ab, was du schon vorbereitet hast. So bekommst du Ruhe in den Papierkram und siehst sofort, was noch fehlt.
Je nach Krankenkasse oder BAS können weitere Nachweise nötig sein. Diese Liste deckt die wichtigsten Punkte ab.
Bundesamt für Soziale Sicherung
Das BAS kann zuständig sein, wenn du zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, sondern privat krankenversichert oder familienversichert bist.
Zusätzlich muss ein Beschäftigungsverhältnis bestehen. Auch ein Minijob kann dafür ausreichen. Das Mutterschaftsgeld vom BAS wird in einer Summe gezahlt und ist auf maximal 210 Euro begrenzt.
Wenn das Geld knapp ist
Finanzielle Sorgen in der Schwangerschaft sind belastend. Neben Mutterschaftsgeld können je nach Situation weitere Hilfen wichtig sein. Hol dir Unterstützung frühzeitig – am besten vor der Geburt.
Bürgergeld
Wenn du Bürgergeld bekommst, erhältst du normalerweise kein Mutterschaftsgeld. Dein Bürgergeld kann aber durch den schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf steigen.
Erstausstattung
Für Schwangerschaft, Geburt, Babybett, Kinderwagen oder Kleidung können je nach Situation einmalige Leistungen möglich sein. Zuständig ist häufig das Jobcenter oder Sozialamt.
Bundesstiftung
Die Bundesstiftung Mutter und Kind kann schwangere Frauen in finanziellen Notlagen unterstützen. Der Antrag läuft über eine Schwangerschaftsberatungsstelle, nicht direkt über die Stiftung.
Wichtig: Warte mit finanziellen Fragen nicht bis kurz vor der Geburt. Eine Schwangerschaftsberatungsstelle kann mit dir klären, welche Hilfen infrage kommen und welche Unterlagen du brauchst.
Hilfe prüfenNeuregelung seit 1. Juni 2025
Seit Juni 2025 gelten gestaffelte Schutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. In dieser Zeit darf dich dein Arbeitgeber grundsätzlich nicht beschäftigen, außer du erklärst ausdrücklich, dass du arbeiten möchtest. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch in dieser Zeit Mutterschaftsgeld infrage kommen.
Häufige Fragen
Kurz, verständlich und ohne Amtsdeutsch: Diese Fragen stellen viele werdende Mütter vor dem Antrag.
Stelle den Antrag, sobald du die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin hast. So bleibt genug Zeit, falls Unterlagen fehlen oder Rückfragen entstehen.
Wenn du selbst gesetzlich krankenversichert bist, stellst du den Antrag normalerweise bei deiner Krankenkasse. Wenn du privat oder familienversichert bist und beschäftigt bist, kann das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig sein.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Liegt dein durchschnittliches tägliches Netto darüber, zahlt dein Arbeitgeber in der Regel die Differenz. Beim BAS ist die Leistung insgesamt auf maximal 210 Euro begrenzt.
Meist brauchst du die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin, Angaben zu deiner Krankenversicherung, Angaben zur Beschäftigung, deine Bankverbindung und nach der Geburt eine Geburtsurkunde oder Bescheinigung. Beim BAS kann zusätzlich eine Arbeitgeberbescheinigung nötig sein.
Ja, das kann möglich sein. Bist du selbst gesetzlich versichert, kann die Krankenkasse zuständig sein. Bist du familienversichert oder privat versichert, kann das BAS infrage kommen.
Dann solltest du zusätzlich zum Mutterschaftsgeld prüfen, ob Mehrbedarf, Erstausstattung, Sozialleistungen oder Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind infrage kommen. Eine Schwangerschaftsberatungsstelle kann dich dabei unterstützen.
Ja. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind für den Elterngeldantrag wichtig und können auf das Elterngeld angerechnet werden. Bewahre Bescheinigungen deshalb sorgfältig auf.
Hinweis: Diese Seite gibt dir eine verständliche Orientierung. Verbindlich entscheidet die zuständige Krankenkasse, das Bundesamt für Soziale Sicherung, das Jobcenter oder die jeweilige Beratungsstelle anhand deiner persönlichen Situation.
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