Familienleistung einfach erklärt

Kindergeld verstehen.

Kindergeld unterstützt Familien Monat für Monat. Du bekommst es grundsätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die du regelmäßig versorgst. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kindergeld auch nach dem 18. Geburtstag weitergezahlt werden – zum Beispiel bei Ausbildung, Studium, Übergangszeit, Ausbildungsplatzsuche oder Behinderung.

Aktueller Betrag: Das Kindergeld beträgt aktuell 259 € pro Kind und Monat. Beantragt wird es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Schnellcheck

Kann Kindergeld infrage kommen?

Wähle die Situation aus, die am besten passt. Der Schnellcheck ersetzt keine verbindliche Prüfung, zeigt dir aber sofort, worauf du achten solltest.

Deine Situation

Der Anspruch hängt vor allem vom Alter des Kindes, der Betreuung, dem Haushalt und bei volljährigen Kindern von Ausbildung, Studium oder aktueller Lebenssituation ab.

Was du wissen musst

Kindergeld ist die monatliche Basisleistung für Familien.

Es wird nicht automatisch dauerhaft geprüft, sondern muss beantragt und bei wichtigen Änderungen aktuell gehalten werden.

Leistung

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung. Sie soll Eltern dabei unterstützen, den Lebensunterhalt ihres Kindes mitzutragen.

Höhe

Wie viel gibt es?

Aktuell beträgt das Kindergeld 259 € pro Kind und Monat. Der Wert kommt aus deinem zentralen Werte-Plugin.

Auszahlung

Wann wird gezahlt?

Die Familienkasse zahlt monatlich. Der konkrete Auszahlungstag hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab.

Nachweise

Was braucht die Familienkasse?

Bei Minderjährigen ist es meist einfacher. Ab 18 musst du die aktuelle Lebenssituation deines Kindes belegen.

Antrag und Auszahlung

So beantragst du Kindergeld.

Der Antrag läuft bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für Neugeborene und für Kinder ab 18 gibt es unterschiedliche Online-Wege und Nachweise.

Vorbereiten

Steuer-ID und Daten sammeln

Du brauchst die Steueridentifikationsnummer von dir und deinem Kind. Nach der Geburt kommt die Steuer-ID des Kindes automatisch per Post.

Bei Kindergeld ab 18 kommen Nachweise zur Ausbildung, zum Studium oder zur aktuellen Situation hinzu.

Beantragen

Online oder schriftlich einreichen

Den Antrag kannst du direkt über die Bundesagentur für Arbeit stellen. Mit BundID können bestimmte Online-Anträge ohne Ausdruck und Unterschrift übermittelt werden.

Anträge bei der Familienkasse sind kostenlos.

Prüfung

Familienkasse prüft Unterlagen

Wenn Angaben fehlen, meldet sich die Familienkasse. Bei Kindern ab 18 sind aktuelle Nachweise besonders wichtig.

Nachweise kannst du online oder per Post nachreichen.

Auszahlung

Monatliche Zahlung erhalten

Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Mehrere Kinder werden meist als eine Summe überwiesen.

Die Auszahlungstermine richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer.

Kindergeld ab 18

Nach dem 18. Geburtstag musst du genauer hinschauen.

Für volljährige Kinder gibt es Kindergeld nicht mehr automatisch nur wegen des Alters. Entscheidend ist, ob dein Kind zum Beispiel in Ausbildung oder Studium ist, eine Übergangszeit überbrückt, einen Ausbildungsplatz sucht, arbeitsuchend gemeldet ist oder wegen einer Behinderung besonders berücksichtigt wird.

bis 25 bei Ausbildung, Studium oder bestimmten Übergangszeiten möglich
4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten als Richtwert
unter 21 bei Arbeitslosigkeit und Meldung bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Dynamische Werte: Bis-Alter Ausbildung: 25, Übergangszeit: 4 Monate, Arbeitslosigkeit: 21.

Themen-Kompass

Alle wichtigen Kindergeld-Themen sortiert.

Nutze die Filter, wenn du schnell nur Antrag, volljährige Kinder, Änderungen oder Sonderfälle sehen möchtest.

Grundlagen

Für welche Kinder gibt es Kindergeld?

Kindergeld gibt es grundsätzlich für leibliche Kinder, Adoptivkinder und unter Voraussetzungen auch für Pflegekinder, Stiefkinder oder Enkelkinder im Haushalt.

Auszahlung

Für welche Monate wird gezahlt?

Kindergeld wird monatlich gezahlt, wenn die Voraussetzungen im jeweiligen Monat erfüllt sind. Rückwirkend ist die Zahlung nur begrenzt möglich.

Eltern

Welcher Elternteil bekommt es?

Leben Eltern und Kind zusammen, können die Eltern festlegen, wer das Kindergeld erhält. Bei Trennung erhält es meist der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Ab 18

Ausbildung oder Studium

Bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Praktikum kann Kindergeld grundsätzlich bis vor den 25. Geburtstag möglich sein.

Übergangszeit

Zwischen Schule und Ausbildung

Eine Übergangszeit kann berücksichtigt werden, wenn sie den zulässigen Zeitraum nicht überschreitet und der nächste Schritt nachvollziehbar ist.

Nachweise

Bescheinigungen einreichen

Bei Kindern ab 18 musst du die aktuelle Situation belegen: Ausbildung, Studium, Praktikum, Ausbildungsplatzsuche oder Arbeitsuche.

Änderungen

Veränderungen mitteilen

Ausbildung abgebrochen? Studium beendet? Kind zieht aus? Einkommen, Haushalt oder Familienstand ändern sich? Dann solltest du die Familienkasse informieren.

Ausland

Kindergeld im Ausland

Bei Wohnsitz, Arbeit oder Leistungen im Ausland gelten besondere Regeln. Häufig geht es dann um EU-/EWR-Fälle, Schweiz oder vorrangige Familienleistungen.

Behinderung

Kind mit Behinderung

Für erwachsene Kinder mit Behinderung kann Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus möglich sein.

Checkliste

Was du für Kindergeld vorbereiten solltest.

Hake ab, was erledigt ist. Bei Kindern ab 18 brauchst du mehr Nachweise als beim Erstantrag nach der Geburt.

Deine Unterlagen und nächsten Schritte

Diese Liste ist überregional gehalten und passt für die meisten Kindergeld-Anträge bei der Familienkasse.

  • Steuer-ID des Kindes bereitlegen
  • Steuer-ID des antragstellenden Elternteils bereitlegen
  • Bankverbindung prüfen
  • Geburtsurkunde oder Daten des Kindes bereithalten
  • Bei Kind ab 18: Ausbildungs-, Schul- oder Studiennachweis sammeln
  • Bei Übergangszeit: Nachweis über nächsten Ausbildungsabschnitt bereitlegen
  • Bei Arbeitsuche: Meldung bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter prüfen
  • Änderungen der Familienkasse unverzüglich mitteilen

Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Du musst dich nicht selbst entscheiden.

Viele Eltern fragen sich, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag finanziell besser ist. Die praktische Antwort: Das Kindergeld wird laufend gezahlt. Das Finanzamt prüft später im Rahmen der Einkommensteuer automatisch, ob die Freibeträge für Kinder günstiger wären.

  • Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse gezahlt.
  • Der Kinderfreibetrag wirkt über die Einkommensteuer.
  • Die sogenannte Günstigerprüfung übernimmt das Finanzamt automatisch.
  • Du musst den Kinderfreibetrag nicht anstelle des Kindergeldes wählen.

Häufige Fragen

Antworten, die Eltern schnell brauchen.

Kurz, verständlich und ohne Amtsdeutsch: die wichtigsten Fragen zum Kindergeld.

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung. Es unterstützt Eltern und andere Berechtigte finanziell, wenn sie ein Kind regelmäßig versorgen.

Wie hoch ist das Kindergeld aktuell?

Das Kindergeld beträgt aktuell 259 € pro Kind und Monat. Dieser Wert wird auf dieser Seite dynamisch aus dem Werte-Plugin geladen.

Bis zu welchem Alter bekomme ich Kindergeld?

Für Kinder unter 18 Jahren ist Kindergeld grundsätzlich möglich. Nach dem 18. Geburtstag kommt es auf die konkrete Situation an, zum Beispiel Ausbildung, Studium, Übergangszeit, Arbeitsuche oder Behinderung.

Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?

Ja, aber nur begrenzt. Kindergeld kann bei erfüllten Voraussetzungen höchstens für 6 Monate rückwirkend gezahlt werden.

Welcher Elternteil bekommt Kindergeld?

Leben Eltern und Kind zusammen, können die Eltern bestimmen, wer das Kindergeld bekommt. Leben Eltern getrennt, erhält es in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Was muss ich der Familienkasse mitteilen?

Du musst Änderungen mitteilen, die den Anspruch beeinflussen können: zum Beispiel Ausbildungsende, Studienabbruch, Umzug, Änderung des Haushalts, Heirat des Kindes, Auslandssachverhalte oder Änderungen bei Betreuung und Unterhalt.

Muss ich zu viel Kindergeld zurückzahlen?

Ja, wenn Voraussetzungen weggefallen sind und trotzdem Kindergeld gezahlt wurde, kann die Familienkasse eine Rückzahlung verlangen.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin?

Gegen eine Entscheidung der Familienkasse kannst du innerhalb der angegebenen Frist Einspruch einlegen. Prüfe dafür den Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung.

Nächster Schritt

Kindergeld sauber beantragen.

Starte mit der Checkliste, sammle die Steuer-IDs und reiche den Antrag möglichst früh ein. Bei Kindern ab 18 solltest du Nachweise zur aktuellen Situation direkt mitdenken.

Aktualität der Angaben

Diese Werte werden regelmäßig anhand offizieller Quellen geprüft. Letzte Prüfung: 25.09.2026.

  • Kindergeldbetrag · Quelle: Familienportal
  • Kindergeld rückwirkend · Quelle: Bundesagentur für Arbeit
  • Kindergeld ab 18 bis Alter · Quelle: Bundesagentur für Arbeit
  • Kindergeld Übergangszeit · Quelle: Bundesagentur für Arbeit
  • Kindergeld bei Arbeitslosigkeit bis Alter · Quelle: Bundesagentur für Arbeit