Zusätzliche Familienleistungen in Bayern

Familiengeld, Krippengeld & Hilfe in Bayern.

Bayern hatte mit Familiengeld und Krippengeld eigene Leistungen für Familien mit kleinen Kindern. Wichtig ist heute: Beide Leistungen gelten nur noch übergangsweise für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren wurden. Diese Seite zeigt dir, was noch gilt, welche Fristen wichtig sind, wann Krippengeld möglich sein kann und welche weiteren bayerischen Hilfen Familien kennen sollten.

Wichtiger Stand: Für Kinder mit Geburt ab dem 01.01.2025 ist nach aktueller ZBFS-Information keine Familiengeld- und keine Krippengeldleistung mehr vorgesehen. Für ältere Kinder können Übergangsansprüche weiterhin relevant sein.

Schnellcheck

Welche bayerische Leistung kann noch relevant sein?

Gib das Geburtsdatum deines Kindes ein. Der Check zeigt dir grob, ob Familiengeld oder Krippengeld noch in Betracht kommen können.

Geburtsdatum prüfen

Familiengeld und Krippengeld sind aktuell vor allem für Kinder relevant, die vor dem 01.01.2025 geboren wurden. Für jüngere Kinder solltest du eher andere Leistungen und die Kita-Kostenhilfe prüfen.

Der Check ist eine Orientierung. Verbindlich entscheidet das ZBFS beziehungsweise die zuständige Stelle.

Was du wissen musst

Bayern zahlt manche Familienhilfen nur noch übergangsweise.

Die wichtigsten bayerischen Sonderleistungen sind nicht mehr für alle Neugeborenen offen. Gerade deshalb ist eine saubere Einordnung wichtig: Geburtsdatum, Alter, Betreuung, Einkommen und bereits laufende Anträge entscheiden.

Familiengeld

Für ältere Geburtsjahrgänge

Für Kinder vor 2025 kann Familiengeld vom 13. bis 36. Lebensmonat relevant sein.

Krippengeld

Zuschuss zu Elternbeiträgen

Bis zu 100 € monatlich, wenn dein Kind vor 2025 geboren wurde und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Kindergarten

Beitragszuschuss beachten

Bayern bezuschusst Kindergartenbeiträge bis 31.12.2026 mit 100 € pro Kind und Monat.

Notlage

Stiftung & Beratung

Bei finanziellen Notlagen können Landesstiftung, Beratung und Jugendhilfe wichtige Wege sein.

Leistungen im Detail

Was gilt beim Familiengeld und Krippengeld?

Beide Leistungen klingen ähnlich, funktionieren aber unterschiedlich: Familiengeld ist eine pauschale Zahlung, Krippengeld ist an Elternbeiträge und Einkommensgrenzen gekoppelt.

Familiengeld

Bayerisches Familiengeld

Für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren wurden, kann Familiengeld vom 13. bis 36. Lebensmonat gezahlt werden.

  • 250 € monatlich pro Kind
  • 300 € monatlich ab dem dritten Kind
  • unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Betreuungsform
  • Elterngeldantrag gilt oft zugleich als Familiengeldantrag
Krippengeld

Bayerisches Krippengeld

Für Kinder, die bis 31.12.2024 geboren wurden, kann Krippengeld ab dem ersten Geburtstag als Zuschuss zum Elternbeitrag möglich sein.

  • maximal 100 € monatlich
  • nur für tatsächlich selbst gezahlte Elternbeiträge
  • BayKiBiG-geförderte Einrichtung oder Tagespflege nötig
  • Einkommensgrenze muss eingehalten werden
Wichtig

Geburtsdatum entscheidet

Für Kinder ab 01.01.2025 sind nach ZBFS-Information weder Familiengeld noch Krippengeld vorgesehen.

  • für laufende Alt-Fälle können Ansprüche weiterlaufen
  • neue Geburt ab 2025: andere Leistungen prüfen
  • ZBFS-Informationen regelmäßig kontrollieren
  • Kita-Kostenhilfe beim Jugendamt prüfen, wenn Einkommen knapp ist

Krippengeld-Rechner

Einkommensgrenze grob einordnen.

Beim Krippengeld beträgt die haushaltsbezogene Einkommensgrenze grundsätzlich 60.000 €. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug erhöht sie sich um 5.000 €.

Das ist nur eine Orientierung. Das ZBFS wertet Einkommensunterlagen nicht für dich aus; die Erklärung zur Einkommensgrenze musst du eigenverantwortlich abgeben.

So gehst du vor

In vier Schritten zur richtigen Bayern-Leistung.

Durch die Übergangsregeln ist die Reihenfolge wichtig: erst Geburtsdatum prüfen, dann Alter, Betreuung, Einkommen und Antrag.

Stichtag

Geburtsdatum prüfen

Ist dein Kind vor dem 01.01.2025 geboren, können Familiengeld und Krippengeld noch relevant sein. Bei Geburt ab 2025 solltest du andere Hilfen prüfen.

Der 01.01.2025 ist der zentrale Stichtag.

Alter

Lebensmonat einordnen

Familiengeld betrifft den 13. bis 36. Lebensmonat. Krippengeld kann ab dem ersten Geburtstag für Krippe oder Tagespflege relevant werden.

Bei Familiengeld zählt der Lebensmonat, nicht einfach das Kalenderjahr.

Betreuung

Elternbeitrag prüfen

Krippengeld gibt es nur, wenn du Elternbeiträge tatsächlich selbst zahlst und die Betreuung BayKiBiG-gefördert ist.

Wenn Jugendamt oder andere Stelle zahlt, muss das dem ZBFS mitgeteilt werden.

Antrag

ZBFS-Antrag stellen

Familiengeld läuft bei vielen Eltern über den Elterngeldantrag. Krippengeld wird schriftlich oder online beim ZBFS beantragt.

Bei Krippengeld ist eine rückwirkende Antragstellung begrenzt.

Weitere bayerische Hilfen

Nicht nur Familiengeld und Krippengeld prüfen.

Je nach Lebenslage können andere bayerische oder kommunale Hilfen wichtiger sein als die ausgelaufenen Direktzahlungen.

Kindergarten

Beitragszuschuss bis 31.12.2026

Für die Kindergartenzeit bezuschusst Bayern Elternbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat. Der Zuschuss ist an das Kindergartenjahr gekoppelt.

Notlage

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen, kann die Stiftung in Notlagen unterstützen. Es handelt sich um freiwillige Hilfe ohne Rechtsanspruch.

Erholung

Familienerholung

Bayern unterstützt Familien, die sich einen gemeinsamen Familienurlaub nicht leisten können, mit Förderung in Familienferienstätten.

Kita-Kosten

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Bei Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder geringem Einkommen kann statt Krippengeld eine Entlastung über das Jugendamt sinnvoller sein.

Bund

Kinderzuschlag und Wohngeld

Neben Bayern-Leistungen können bundesweite Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld oder Kindergeld entscheidend sein.

Ab 2027

Umschichtung in Kita-Förderung

Bayern verlagert Mittel aus bisherigen Direktleistungen schrittweise stärker in die Betriebskostenförderung der Kindertagesbetreuung.

Häufige Fragen

Antworten zu bayerischen Familienleistungen.

Kurz, verständlich und aktuell eingeordnet: Familiengeld, Krippengeld, Beitragszuschuss und Hilfen in Bayern.

Gibt es Bayerisches Familiengeld noch?

Ja, aber nur noch übergangsweise für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren wurden. Für Kinder ab Geburt 01.01.2025 ist nach ZBFS keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen.

Wie hoch ist das Bayerische Familiengeld?

Für vor 2025 geborene Kinder beträgt es im zweiten und dritten Lebensjahr 250 € pro Monat und Kind. Ab dem dritten Kind beträgt es 300 € pro Monat.

Muss ich Familiengeld extra beantragen?

Wenn du in Bayern Elterngeld beantragt hast und Elterngeld bewilligt wurde, gilt der Elterngeldantrag für vor 2025 geborene Kinder häufig zugleich als Antrag auf Familiengeld. Ohne bayerischen Elterngeldantrag kann ein gesonderter Antrag nötig sein.

Gibt es Bayerisches Krippengeld noch?

Ja, aber nur für Kinder, die bis 31.12.2024 geboren wurden. Für ab 01.01.2025 geborene Kinder ist nach ZBFS keine Krippengeldleistung mehr vorgesehen.

Wie hoch ist das Krippengeld?

Es kann bis zu 100 € pro Kind und Kalendermonat betragen. Ist der tatsächliche Elternbeitrag niedriger, wird höchstens dieser tatsächliche Betrag gefördert.

Welche Einkommensgrenze gilt beim Krippengeld?

Die Grundgrenze beträgt 60.000 €. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug erhöht sich die Grenze um 5.000 €.

Was ist besser: Krippengeld oder Jugendhilfe?

Wenn du Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder andere Leistungen bekommst, kann eine Kostenübernahme über das Jugendamt wirtschaftlich sinnvoller sein, weil Krippengeld auf maximal 100 € monatlich begrenzt ist.

Welche weiteren Bayern-Hilfen sollte ich prüfen?

Je nach Situation können Beitragszuschuss, Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind, Familienerholung, wirtschaftliche Jugendhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld und Elterngeld wichtig sein.

Nächster Schritt

Prüfe erst den Stichtag.

Wenn dein Kind vor dem 01.01.2025 geboren wurde, können Familiengeld und Krippengeld noch relevant sein. Bei Geburt ab 2025 solltest du eher Kita-Kostenhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld und andere Unterstützung prüfen.

Aktualität der Angaben

Diese Werte werden regelmäßig anhand offizieller Quellen geprüft. Letzte Prüfung: 25.09.2026.

  • Bayerisches Familiengeld Status · Quelle: ZBFS
  • Bayerisches Krippengeld Status · Quelle: ZBFS
  • Bayerisches Krippengeld Einkommensgrenze · Quelle: ZBFS
  • Bayerischer Beitragszuschuss Kindergarten · Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales