Familiengeld
Für ältere Geburtsjahrgänge
Für Kinder vor 2025 kann Familiengeld vom 13. bis 36. Lebensmonat relevant sein.
Zusätzliche Familienleistungen in Bayern
Bayern hatte mit Familiengeld und Krippengeld eigene Leistungen für Familien mit kleinen Kindern. Wichtig ist heute: Beide Leistungen gelten nur noch übergangsweise für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren wurden. Diese Seite zeigt dir, was noch gilt, welche Fristen wichtig sind, wann Krippengeld möglich sein kann und welche weiteren bayerischen Hilfen Familien kennen sollten.
Schnellcheck
Gib das Geburtsdatum deines Kindes ein. Der Check zeigt dir grob, ob Familiengeld oder Krippengeld noch in Betracht kommen können.
Familiengeld und Krippengeld sind aktuell vor allem für Kinder relevant, die vor dem 01.01.2025 geboren wurden. Für jüngere Kinder solltest du eher andere Leistungen und die Kita-Kostenhilfe prüfen.
Der Check ist eine Orientierung. Verbindlich entscheidet das ZBFS beziehungsweise die zuständige Stelle.
Was du wissen musst
Die wichtigsten bayerischen Sonderleistungen sind nicht mehr für alle Neugeborenen offen. Gerade deshalb ist eine saubere Einordnung wichtig: Geburtsdatum, Alter, Betreuung, Einkommen und bereits laufende Anträge entscheiden.
Familiengeld
Für Kinder vor 2025 kann Familiengeld vom 13. bis 36. Lebensmonat relevant sein.
Krippengeld
Bis zu 100 € monatlich, wenn dein Kind vor 2025 geboren wurde und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Kindergarten
Bayern bezuschusst Kindergartenbeiträge bis 31.12.2026 mit 100 € pro Kind und Monat.
Notlage
Bei finanziellen Notlagen können Landesstiftung, Beratung und Jugendhilfe wichtige Wege sein.
Leistungen im Detail
Beide Leistungen klingen ähnlich, funktionieren aber unterschiedlich: Familiengeld ist eine pauschale Zahlung, Krippengeld ist an Elternbeiträge und Einkommensgrenzen gekoppelt.
Für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren wurden, kann Familiengeld vom 13. bis 36. Lebensmonat gezahlt werden.
Für Kinder, die bis 31.12.2024 geboren wurden, kann Krippengeld ab dem ersten Geburtstag als Zuschuss zum Elternbeitrag möglich sein.
Für Kinder ab 01.01.2025 sind nach ZBFS-Information weder Familiengeld noch Krippengeld vorgesehen.
Krippengeld-Rechner
Beim Krippengeld beträgt die haushaltsbezogene Einkommensgrenze grundsätzlich 60.000 €. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug erhöht sie sich um 5.000 €.
Das ist nur eine Orientierung. Das ZBFS wertet Einkommensunterlagen nicht für dich aus; die Erklärung zur Einkommensgrenze musst du eigenverantwortlich abgeben.
So gehst du vor
Durch die Übergangsregeln ist die Reihenfolge wichtig: erst Geburtsdatum prüfen, dann Alter, Betreuung, Einkommen und Antrag.
Stichtag
Ist dein Kind vor dem 01.01.2025 geboren, können Familiengeld und Krippengeld noch relevant sein. Bei Geburt ab 2025 solltest du andere Hilfen prüfen.
Alter
Familiengeld betrifft den 13. bis 36. Lebensmonat. Krippengeld kann ab dem ersten Geburtstag für Krippe oder Tagespflege relevant werden.
Betreuung
Krippengeld gibt es nur, wenn du Elternbeiträge tatsächlich selbst zahlst und die Betreuung BayKiBiG-gefördert ist.
Antrag
Familiengeld läuft bei vielen Eltern über den Elterngeldantrag. Krippengeld wird schriftlich oder online beim ZBFS beantragt.
Weitere bayerische Hilfen
Je nach Lebenslage können andere bayerische oder kommunale Hilfen wichtiger sein als die ausgelaufenen Direktzahlungen.
Für die Kindergartenzeit bezuschusst Bayern Elternbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat. Der Zuschuss ist an das Kindergartenjahr gekoppelt.
Wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen, kann die Stiftung in Notlagen unterstützen. Es handelt sich um freiwillige Hilfe ohne Rechtsanspruch.
Bayern unterstützt Familien, die sich einen gemeinsamen Familienurlaub nicht leisten können, mit Förderung in Familienferienstätten.
Bei Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder geringem Einkommen kann statt Krippengeld eine Entlastung über das Jugendamt sinnvoller sein.
Neben Bayern-Leistungen können bundesweite Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld oder Kindergeld entscheidend sein.
Bayern verlagert Mittel aus bisherigen Direktleistungen schrittweise stärker in die Betriebskostenförderung der Kindertagesbetreuung.
Häufige Fragen
Kurz, verständlich und aktuell eingeordnet: Familiengeld, Krippengeld, Beitragszuschuss und Hilfen in Bayern.
Ja, aber nur noch übergangsweise für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren wurden. Für Kinder ab Geburt 01.01.2025 ist nach ZBFS keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen.
Für vor 2025 geborene Kinder beträgt es im zweiten und dritten Lebensjahr 250 € pro Monat und Kind. Ab dem dritten Kind beträgt es 300 € pro Monat.
Wenn du in Bayern Elterngeld beantragt hast und Elterngeld bewilligt wurde, gilt der Elterngeldantrag für vor 2025 geborene Kinder häufig zugleich als Antrag auf Familiengeld. Ohne bayerischen Elterngeldantrag kann ein gesonderter Antrag nötig sein.
Ja, aber nur für Kinder, die bis 31.12.2024 geboren wurden. Für ab 01.01.2025 geborene Kinder ist nach ZBFS keine Krippengeldleistung mehr vorgesehen.
Es kann bis zu 100 € pro Kind und Kalendermonat betragen. Ist der tatsächliche Elternbeitrag niedriger, wird höchstens dieser tatsächliche Betrag gefördert.
Die Grundgrenze beträgt 60.000 €. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug erhöht sich die Grenze um 5.000 €.
Wenn du Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder andere Leistungen bekommst, kann eine Kostenübernahme über das Jugendamt wirtschaftlich sinnvoller sein, weil Krippengeld auf maximal 100 € monatlich begrenzt ist.
Je nach Situation können Beitragszuschuss, Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind, Familienerholung, wirtschaftliche Jugendhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld und Elterngeld wichtig sein.
Nächster Schritt
Wenn dein Kind vor dem 01.01.2025 geboren wurde, können Familiengeld und Krippengeld noch relevant sein. Bei Geburt ab 2025 solltest du eher Kita-Kostenhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld und andere Unterstützung prüfen.
Diese Werte werden regelmäßig anhand offizieller Quellen geprüft. Letzte Prüfung: 25.09.2026.
