Für wen?
Schwangere in Notlagen
Voraussetzung ist eine bestehende Schwangerschaft und eine persönliche finanzielle Notlage.
Finanzielle Hilfe in der Schwangerschaft
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt schwangere Frauen, wenn sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und andere Hilfen nicht ausreichen, nicht rechtzeitig verfügbar sind oder gar nicht zur Verfügung stehen. Beantragt wird die Hilfe nicht direkt bei der Stiftung, sondern über eine Schwangerschaftsberatungsstelle.
Schnellcheck
Der Schnellcheck ersetzt keine Beratung, zeigt dir aber, ob du zeitnah eine Schwangerschaftsberatungsstelle kontaktieren solltest.
Entscheidend sind Schwangerschaft, finanzielle Notlage, Wohnsitz in Deutschland und Antragstellung vor der Entbindung.
Was du wissen musst
Es geht nicht um eine pauschale Zahlung für jede Schwangere, sondern um eine individuelle Unterstützung in einer finanziellen Notlage.
Für wen?
Voraussetzung ist eine bestehende Schwangerschaft und eine persönliche finanzielle Notlage.
Wo beantragen?
Der Antrag wird in einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt, nicht direkt bei der Bundesstiftung.
Wofür?
Möglich sind Hilfen etwa für Umstandskleidung, Babyerstausstattung, Kinderwagen, Möbel oder Betreuungskosten.
Wann?
Der Antrag muss während der Schwangerschaft gestellt werden. Nach der Geburt ist es für einen neuen Antrag meist zu spät.
Mögliche Hilfen
Die Höhe kann nicht pauschal genannt werden. Sie hängt von deiner Situation, deinem Einkommen, deinen Belastungen, anderen Leistungen und den verfügbaren Stiftungsmitteln ab.
Kleidung und notwendige Anschaffungen, die wegen der Schwangerschaft entstehen und nicht anders gedeckt werden können.
Zum Beispiel Erstlingskleidung, Babybett, Wickelplatz, Kinderwagen oder andere notwendige Grundausstattung.
In besonderen Fällen können auch Wohnung, Einrichtung oder notwendige Anschaffungen im Zusammenhang mit dem Kind berücksichtigt werden.
Hilfen können unter Umständen auch für eine bestimmte Zeit nach der Geburt zugesagt werden, etwa für Betreuungskosten.
Die Stiftung springt ergänzend ein, wenn Sozialleistungen, Unterhalt, eigene Mittel oder andere Hilfen nicht ausreichen.
Es gibt keinen festen Betrag für alle. Die Beratungsstelle und die zuständige zentrale Einrichtung prüfen den Einzelfall.
Antrag Schritt für Schritt
Der Weg läuft immer über Beratung. Das ist kein Umweg, sondern Teil der Hilfe: Dort wird auch geprüft, welche gesetzlichen Leistungen dir noch zustehen.
Termin
Suche eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle in deiner Nähe und frage nach Antragstellung für die Bundesstiftung.
Unterlagen
Häufig brauchst du Mutterpass oder Schwangerschaftsnachweis, Einkommensnachweise, Mietkosten, Kontoauszüge und Bescheide.
Beratung
Die Beratungsstelle klärt deine Notlage, mögliche gesetzliche Leistungen und leitet den Antrag an die zuständige Stelle weiter.
Entscheidung
Die Entscheidung trifft die zentrale Einrichtung im Bundesland beziehungsweise die zuständige Stiftung, nicht die Bundesstiftung selbst.
Checkliste
Die Beratungsstelle sagt dir verbindlich, welche Unterlagen nötig sind. Diese Liste hilft dir, dich gut vorzubereiten.
Je besser du vorbereitet bist, desto schneller kann die Beratungsstelle einschätzen, welche Hilfe realistisch ist.
Beratungsstelle finden
Die Bundesstiftung selbst nimmt keine Anträge von Schwangeren direkt entgegen. Du stellst den Antrag bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort beziehungsweise im zuständigen Bundesland.
Stiftungen und zentrale Einrichtungen
Die Bundesstiftung verteilt ihre Mittel an zentrale Einrichtungen in den Bundesländern. Einige davon sind Landesstiftungen, andere sind Verbände oder kirchliche Träger. Anträge stellst du trotzdem zuerst bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle.
Stiftung „Familie in Not“
Website öffnenLandesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“
Website öffnenStiftung „Hilfe für die Familie“ – Stiftung des Landes Berlin
Website öffnenStiftung „Hilfe für Familien in Not“
Website öffnenBremische Evangelische Kirche, Familien- und Lebensberatung
Website öffnenDiakonisches Werk Hamburg
Website öffnenDiakonie Hessen
Website öffnenStiftung „Hilfen für Frauen und Familien“
Website öffnenStiftung „Familie in Not“
Website öffnenCaritasverband für die Diözese Münster e.V.
Website öffnenStiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“
Website öffnenCaritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V.
Website öffnenSächsische Familienstiftung – Hilfe für Familien, Mutter und Kind
Website öffnenStiftung „Familie in Not“ – Sachsen-Anhalt
Website öffnenStiftung „Familie in Not“
Website öffnenThüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not
Website öffnenHäufige Fragen
Kurz, verständlich und praxisnah: die wichtigsten Fragen zu Antrag, Notlage, Unterlagen, Auszahlung und anderen Stiftungen.
Die Bundesstiftung unterstützt schwangere Frauen in finanziellen Notlagen mit ergänzenden Hilfen. Ziel ist, Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Kind zu erleichtern.
Nein. Der Antrag wird über eine Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort beziehungsweise im zuständigen Bundesland gestellt.
Der Antrag muss während der Schwangerschaft und vor der Entbindung gestellt werden. Nach der Geburt ist ein neuer Antrag in der Regel nicht mehr möglich.
Nein. Die Hilfen sind freiwillige Stiftungsleistungen. Ob und in welcher Höhe geholfen wird, hängt von deiner Notlage, deinem Bedarf und den verfügbaren Mitteln ab.
Nein. Hilfen der Bundesstiftung dürfen nicht auf Bürgergeld, Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet werden.
Möglich sind je nach Einzelfall Hilfen für Umstandskleidung, Baby-Erstausstattung, Kinderwagen, Möbel, Wohnung, Einrichtung oder auch bestimmte Betreuungskosten.
Häufig werden Mutterpass oder Schwangerschaftsnachweis, Ausweis, Einkommensnachweise, Mietkosten, Bescheide über Sozialleistungen und Kontoauszüge benötigt. Die Beratungsstelle sagt dir genau, was in deinem Fall erforderlich ist.
Ja. In mehreren Bundesländern gibt es eigene Landesstiftungen oder zentrale Einrichtungen, etwa in Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Nächster Schritt
Wenn du schwanger bist und finanzielle Sorgen hast, vereinbare zeitnah einen Termin bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Dort wird geprüft, ob Bundesstiftung, Landesstiftung, Jobcenter, Sozialamt, Wohngeld, Kinderzuschlag oder weitere Hilfen für dich wichtig sind.
Diese Werte werden regelmäßig anhand offizieller Quellen geprüft. Letzte Prüfung: 25.09.2026.
