Finanzielle Hilfe in der Schwangerschaft

Bundesstiftung Mutter und Kind.

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt schwangere Frauen, wenn sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und andere Hilfen nicht ausreichen, nicht rechtzeitig verfügbar sind oder gar nicht zur Verfügung stehen. Beantragt wird die Hilfe nicht direkt bei der Stiftung, sondern über eine Schwangerschaftsberatungsstelle.

Wichtig: Der Antrag muss während der Schwangerschaft gestellt werden. Die Bundesstiftung ist nicht am Antrags- und Bewilligungsverfahren beteiligt; zuständig sind die Beratungsstellen und die zentralen Einrichtungen in den Bundesländern.

Schnellcheck

Kann die Bundesstiftung für dich relevant sein?

Der Schnellcheck ersetzt keine Beratung, zeigt dir aber, ob du zeitnah eine Schwangerschaftsberatungsstelle kontaktieren solltest.

Welche Situation trifft zu?

Entscheidend sind Schwangerschaft, finanzielle Notlage, Wohnsitz in Deutschland und Antragstellung vor der Entbindung.

Was du wissen musst

Die Stiftung hilft ergänzend, wenn andere Hilfen nicht reichen.

Es geht nicht um eine pauschale Zahlung für jede Schwangere, sondern um eine individuelle Unterstützung in einer finanziellen Notlage.

Für wen?

Schwangere in Notlagen

Voraussetzung ist eine bestehende Schwangerschaft und eine persönliche finanzielle Notlage.

Wo beantragen?

Nur über Beratungsstelle

Der Antrag wird in einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt, nicht direkt bei der Bundesstiftung.

Wofür?

Erstausstattung & Alltag

Möglich sind Hilfen etwa für Umstandskleidung, Babyerstausstattung, Kinderwagen, Möbel oder Betreuungskosten.

Wann?

Vor der Geburt

Der Antrag muss während der Schwangerschaft gestellt werden. Nach der Geburt ist es für einen neuen Antrag meist zu spät.

Mögliche Hilfen

Wofür kann die Stiftung Geld geben?

Die Höhe kann nicht pauschal genannt werden. Sie hängt von deiner Situation, deinem Einkommen, deinen Belastungen, anderen Leistungen und den verfügbaren Stiftungsmitteln ab.

Schwangerschaft

Umstandskleidung

Kleidung und notwendige Anschaffungen, die wegen der Schwangerschaft entstehen und nicht anders gedeckt werden können.

Geburt

Baby-Erstausstattung

Zum Beispiel Erstlingskleidung, Babybett, Wickelplatz, Kinderwagen oder andere notwendige Grundausstattung.

Wohnen

Wohnung & Einrichtung

In besonderen Fällen können auch Wohnung, Einrichtung oder notwendige Anschaffungen im Zusammenhang mit dem Kind berücksichtigt werden.

Nach Geburt

Betreuungskosten

Hilfen können unter Umständen auch für eine bestimmte Zeit nach der Geburt zugesagt werden, etwa für Betreuungskosten.

Ergänzend

Wenn gesetzliche Hilfen nicht reichen

Die Stiftung springt ergänzend ein, wenn Sozialleistungen, Unterhalt, eigene Mittel oder andere Hilfen nicht ausreichen.

Wichtig

Keine Pauschale

Es gibt keinen festen Betrag für alle. Die Beratungsstelle und die zuständige zentrale Einrichtung prüfen den Einzelfall.

Antrag Schritt für Schritt

So kommst du zur Stiftungshilfe.

Der Weg läuft immer über Beratung. Das ist kein Umweg, sondern Teil der Hilfe: Dort wird auch geprüft, welche gesetzlichen Leistungen dir noch zustehen.

Termin

Beratungsstelle suchen

Suche eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle in deiner Nähe und frage nach Antragstellung für die Bundesstiftung.

Nutze am besten die Beratungsstellensuche auf familienplanung.de.

Unterlagen

Nachweise vorbereiten

Häufig brauchst du Mutterpass oder Schwangerschaftsnachweis, Einkommensnachweise, Mietkosten, Kontoauszüge und Bescheide.

Die genaue Liste nennt dir die Beratungsstelle.

Beratung

Antrag in der Beratung stellen

Die Beratungsstelle klärt deine Notlage, mögliche gesetzliche Leistungen und leitet den Antrag an die zuständige Stelle weiter.

Pro Schwangerschaft kann nur ein Antrag gestellt werden.

Entscheidung

Bewilligung abwarten

Die Entscheidung trifft die zentrale Einrichtung im Bundesland beziehungsweise die zuständige Stiftung, nicht die Bundesstiftung selbst.

Bei Zusage wird dir mitgeteilt, wofür die Hilfe gedacht ist.

Checkliste

Das solltest du zum Beratungstermin mitnehmen.

Die Beratungsstelle sagt dir verbindlich, welche Unterlagen nötig sind. Diese Liste hilft dir, dich gut vorzubereiten.

Unterlagen und nächste Schritte

Je besser du vorbereitet bist, desto schneller kann die Beratungsstelle einschätzen, welche Hilfe realistisch ist.

  • Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Mietvertrag und aktuelle Miet-/Nebenkosten
  • Einkommensnachweise von dir und gegebenenfalls Partner oder Partnerin
  • Bescheide über Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder andere Leistungen
  • Kontoauszüge der letzten Monate, falls die Beratungsstelle sie verlangt
  • Liste der benötigten Anschaffungen für Schwangerschaft und Baby
  • Nachweise über besondere Belastungen, Schulden oder Notlagen
  • Termin bei Schwangerschaftsberatungsstelle vereinbaren
  • Antrag unbedingt vor der Geburt stellen

Beratungsstelle finden

Der Antrag läuft über persönliche Beratung.

Die Bundesstiftung selbst nimmt keine Anträge von Schwangeren direkt entgegen. Du stellst den Antrag bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort beziehungsweise im zuständigen Bundesland.

  • Beratung ist vertraulich und soll dich entlasten.
  • Die Beratungsstelle prüft gesetzliche Leistungen und Stiftungshilfe.
  • Du solltest den Schwerpunkt „Vergabe von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind“ auswählen.
  • Der Antrag muss vor der Entbindung gestellt werden.

Stiftungen und zentrale Einrichtungen

Alle Bundesländer im Überblick.

Die Bundesstiftung verteilt ihre Mittel an zentrale Einrichtungen in den Bundesländern. Einige davon sind Landesstiftungen, andere sind Verbände oder kirchliche Träger. Anträge stellst du trotzdem zuerst bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle.

Berlin

Stiftung „Hilfe für die Familie“ – Stiftung des Landes Berlin

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Bremen

Bremische Evangelische Kirche, Familien- und Lebensberatung

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Mecklenburg-Vorpommern

Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“

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Nordrhein-Westfalen

Caritasverband für die Diözese Münster e.V.

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Rheinland-Pfalz

Stiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“

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Saarland

Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V.

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Sachsen

Sächsische Familienstiftung – Hilfe für Familien, Mutter und Kind

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Sachsen-Anhalt

Stiftung „Familie in Not“ – Sachsen-Anhalt

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Thüringen

Thüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not

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Stand: Die Liste orientiert sich an den zentralen Einrichtungen der Bundesstiftung in den Bundesländern. Anträge werden nicht direkt dort, sondern über örtliche Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt.

Häufige Fragen

Antworten zur Bundesstiftung Mutter und Kind.

Kurz, verständlich und praxisnah: die wichtigsten Fragen zu Antrag, Notlage, Unterlagen, Auszahlung und anderen Stiftungen.

Was ist die Bundesstiftung „Mutter und Kind“?

Die Bundesstiftung unterstützt schwangere Frauen in finanziellen Notlagen mit ergänzenden Hilfen. Ziel ist, Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Kind zu erleichtern.

Kann ich den Antrag direkt bei der Bundesstiftung stellen?

Nein. Der Antrag wird über eine Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort beziehungsweise im zuständigen Bundesland gestellt.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag muss während der Schwangerschaft und vor der Entbindung gestellt werden. Nach der Geburt ist ein neuer Antrag in der Regel nicht mehr möglich.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Geld?

Nein. Die Hilfen sind freiwillige Stiftungsleistungen. Ob und in welcher Höhe geholfen wird, hängt von deiner Notlage, deinem Bedarf und den verfügbaren Mitteln ab.

Wird Stiftungshilfe auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angerechnet?

Nein. Hilfen der Bundesstiftung dürfen nicht auf Bürgergeld, Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet werden.

Was kann bezahlt werden?

Möglich sind je nach Einzelfall Hilfen für Umstandskleidung, Baby-Erstausstattung, Kinderwagen, Möbel, Wohnung, Einrichtung oder auch bestimmte Betreuungskosten.

Welche Unterlagen brauche ich?

Häufig werden Mutterpass oder Schwangerschaftsnachweis, Ausweis, Einkommensnachweise, Mietkosten, Bescheide über Sozialleistungen und Kontoauszüge benötigt. Die Beratungsstelle sagt dir genau, was in deinem Fall erforderlich ist.

Gibt es neben der Bundesstiftung weitere Stiftungen?

Ja. In mehreren Bundesländern gibt es eigene Landesstiftungen oder zentrale Einrichtungen, etwa in Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Nächster Schritt

Warte nicht bis kurz vor der Geburt.

Wenn du schwanger bist und finanzielle Sorgen hast, vereinbare zeitnah einen Termin bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Dort wird geprüft, ob Bundesstiftung, Landesstiftung, Jobcenter, Sozialamt, Wohngeld, Kinderzuschlag oder weitere Hilfen für dich wichtig sind.

Aktualität der Angaben

Diese Werte werden regelmäßig anhand offizieller Quellen geprüft. Letzte Prüfung: 25.09.2026.

  • Bundesstiftung Antrag vor Geburt · Quelle: Bundesstiftung Mutter und Kind
  • Bundesstiftung keine Anrechnung · Quelle: Bundesstiftung Mutter und Kind
  • Bundesstiftung kein Rechtsanspruch · Quelle: Bundesstiftung Mutter und Kind
  • Bundesstiftung Beratungsstelle erforderlich · Quelle: Bundesstiftung Mutter und Kind